Teilnahmebedingungen

Jellies UGC-Wettbewerb 2026

1. Wer ist der Veranstalter?

Anbieter gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV) sowie Veranstalter des Jellies UGC-Wettbewerbs (nachfolgend „Wettbewerb“) ist die Jellies Originals GmbH, Köpenicker Straße 180, 10997 Berlin (nachfolgend „Veranstalter“). Alpay Santi wirkt im Auftrag des Veranstalters als Host und redaktioneller Entscheider mit; er ist nicht selbst Veranstalter und schuldet die Preise nicht persönlich.

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Sabrina Grasse und Nils Hempel.
Telefon: +49 156 7822 0410 | E-Mail: info@jellies-originals.com
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg | Handelsregisternummer: HRB 281701 B | Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE459458786

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV): Ronald Horstman, Anschrift wie vorstehend.

Der Veranstalter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet (§ 36 VSBG).

2. Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die bei Einreichung des Wettbewerbsbeitrags mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Teilnehmende im Alter von 16 oder 17 Jahren dürfen nur mit vorheriger Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen. Die Zustimmung muss die Teilnahme, die Veröffentlichung und Nutzung des Videos, die Einräumung der in Ziffer 10 beschriebenen Rechte, die Verarbeitung der erforderlichen Daten sowie die Annahme und Auszahlung bzw. Übergabe eines Gewinns umfassen. Der Veranstalter kann die unterschriebene Einwilligung gemäß Anlage 1 und einen geeigneten Alters- oder Vertretungsnachweis vor der Zulassung zum Finale oder vor der Gewinnübergabe verlangen. Wird der Nachweis nicht innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist erbracht, wird die Teilnahme ausgeschlossen.

Personen unter 16 Jahren sind nicht teilnahmeberechtigt. Dies gilt auch dann, wenn ein Elternteil der Teilnahme zustimmen würde. Maßgeblich ist das Alter am Tag der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags.

Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende des Veranstalters, Alpay Santi, unmittelbar an Konzeption, Durchführung, Auswahl oder Abstimmung beteiligte Personen sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige.

Die Teilnahme über Agenturen, automatisierte Dienste, Gewinnspielvereine oder gewerblich betriebene Sammelaccounts ist ausgeschlossen. Creator-, Fan-, Themen- und Unternehmensaccounts können teilnehmen, sofern hinter dem Account eine eindeutig identifizierbare natürliche Person als teilnehmende und gewinnberechtigte Person benannt wird und sämtliche erforderlichen Rechte besitzt.

3. Wie kann am Wettbewerb teilgenommen werden?

Eine wirksame Teilnahme setzt innerhalb des Teilnahmezeitraums alle folgenden Schritte voraus:

Ein separates Teilnahme- oder Einreichungsformular ist nicht vorgesehen. Mit der Veröffentlichung eines den vorstehenden Anforderungen entsprechenden Wettbewerbsbeitrags (nachfolgend „Beitrag“) erklärt die teilnehmende Person ihre verbindliche Teilnahme und akzeptiert diese Teilnahmebedingungen einschließlich der Rechteeinräumung nach Ziffer 10 (nachfolgend insgesamt „Einreichung“). Der Beitrag muss über den offiziellen Hashtag und die erforderlichen Markierungen auffindbar sein. Die teilnehmende Person trägt die Verantwortung dafür, dass der Beitrag technisch öffentlich, suchbar und dem eigenen Account eindeutig zuzuordnen ist.

Die Teilnahmebedingungen werden vor und während des Teilnahme- und Abstimmungszeitraums über einen unmittelbar erreichbaren Link in der offiziellen Wettbewerbskommunikation bereitgestellt. Maßgeblich ist die bei Einreichung des Beitrags abrufbare Fassung.

Der Kauf eines neuen Jellies-Produkts und ein Kaufbeleg sind nicht erforderlich. Teilnehmende können auch ein bereits vorhandenes Produkt (z.B. geliehen oder sonst rechtmäßig erhalten) verwenden.

Mehrere unterschiedliche Beiträge pro Person sind zulässig. Jede Person kann jedoch nur einmal gewinnen; bewertet wird für die Gewinnerliste nur ihr bestplatzierter zulässiger Beitrag. Identische oder im Wesentlichen identische Mehrfachuploads erhöhen die Gewinnchance nicht.

Bei Gemeinschaftsproduktionen gilt ausschließlich die natürliche Person, die den veröffentlichenden Account verantwortlich betreibt, als teilnehmende Person und mögliche Gewinnerin bzw. möglicher Gewinner. Sie ist für die interne Aufteilung eines Gewinns verantwortlich und muss die erforderlichen Einwilligungen aller Mitwirkenden einholen.

4. Inhaltliche und technische Anforderungen an den Beitrag inkl. Video

Das Format und die kreative Umsetzung sind grundsätzlich frei. Der Beitrag inklusive des Videos muss jedoch:

KI-gestützte Werkzeuge dürfen für einzelne kreative oder technische Elemente eingesetzt werden, sofern der Beitrag eine eigenständige schöpferische Leistung der teilnehmenden Person enthält, die Plattformregeln und die Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO eingehalten werden und alle erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Vollautomatisch erzeugte Massenbeiträge können vom Veranstalter von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Die teilnehmende Person hat dem Veranstalter auf Aufforderung unverzüglich mitzuteilen, ob und welche Elemente des Beitrags mit KI erzeugt oder bearbeitet wurden.

5. Wie lange dauert der Wettbewerb?

Der Wettbewerb beginnt am Donnerstag, den 20.08.2026, mit Veröffentlichung des Aufrufvideos von Alpay Santi auf seinen Social-Media-Kanälen und endet hinsichtlich der Einreichung von Beiträgen durch die teilnehmenden Personen mit dem Uploadschluss am 23.09.2026 um 23:59 Uhr (MESZ) (nachfolgend „Teilnahmezeitraum“). Maßgeblich für die Einreichung ist der Zeitpunkt, zu dem der Beitrag vollständig und öffentlich abrufbar auf einer zugelassenen Plattform veröffentlicht wurde. Später veröffentlichte, erst nach Ablauf des Teilnahmezeitraums öffentlich geschaltete oder mit dem erforderlichen Hashtag versehene Beiträge werden nicht berücksichtigt.

Der Beitrag muss ab seiner Veröffentlichung bis mindestens 14.10.2026, 23:59 Uhr (MESZ), öffentlich und über den veröffentlichenden Account abrufbar bleiben. Wird er vorher gelöscht, privat gestellt oder wesentlich verändert, kann die Teilnahme ausgeschlossen bzw. ein bereits zuerkannter Gewinn aberkannt werden.

Nach dem Uploadschluss werden die eingereichten Beiträge am 24.09. und 25.09.2026 wie in Ziffer 7.1 dieser Teilnahmebedingungen beschrieben geprüft und redaktionell ausgewählt. Die für das Finale vorgesehenen Teilnehmenden werden bis spätestens zum 25.09.2026 um 20:00 Uhr (MESZ) per Direktnachricht an den Account, über den der Beitrag veröffentlicht wurde, kontaktiert und müssen ihre Teilnahme am Finale sowie die erforderlichen Angaben oder Nachweise innerhalb von 24 Stunden nach Absendung der Nachricht über den gleichen Kommunikationsweg bestätigen. Erfolgt die Bestätigung nicht fristgerecht, kann der Veranstalter einen anderen Beitrag nach denselben Auswahlkriterien nachrücken lassen. Zur Sicherung des Zeitplans darf der Veranstalter geeignete Ersatzfinalistinnen und Ersatzfinalisten zeitgleich und unverbindlich vorinformieren.

Vorgesehener und verbindlicher zeitlicher Ablauf:

Eine Stichwahl findet nur statt, wenn nach der Community-Abstimmung gemäß Ziffer 7.2 ein für die Platzierung 1 bis 6 relevanter Gleichstand besteht. Ist keine Stichwahl erforderlich, kann die abschließende Prüfung und Gewinnermittlung bereits nach Ende der Community-Abstimmung erfolgen. Sämtliche Abstimmungen einschließlich einer etwaigen Stichwahl sind spätestens am 01.10.2026 beendet.

6. Was kann man gewinnen?

Es gibt insgesamt 50 Gewinnerplätze. Jede Person kann höchstens einen Gewinn erhalten.

PlatzGewinnAnzahl
13.000 EUR Geldpreis1
22.000 EUR Geldpreis1
31.000 EUR Geldpreis1
4–20je 1 Story Compass Roller plus 1 Jellies-Paket mit 4 Packungen (2 × Peach, 2 × Watermelon)17
21–50je 1 Jellies-Paket mit 4 Packungen (2 × Peach, 2 × Watermelon)30

Bei dem Story Compass Roller handelt es sich um einen schwarzen, nicht motorisierten City Roller (kein E-Scooter) mit einem angegebenen Wert von ca. 50 EUR.

Vor Auszahlung der Geldpreise müssen die Gewinnerinnen und Gewinner dem Veranstalter die für die Auszahlung erforderlichen Daten, insbesondere vollständiger Name, Anschrift und Bankverbindung, mitteilen. Soweit dies zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung erforderlich ist, kann der Veranstalter zusätzlich einen geeigneten Alters- oder Identitätsnachweis sowie bei minderjährigen Teilnehmenden die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung verlangen. Nicht erforderliche Angaben dürfen geschwärzt werden. Ohne die erforderlichen Angaben und gegebenenfalls Nachweise kann der Gewinn nicht ausgezahlt oder versandt werden.

Sachpreise werden ausschließlich an Lieferadressen in Deutschland versandt. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung von Sachpreisen ist ausgeschlossen. Sollte ein Sachpreis aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, dauerhaft nicht verfügbar sein, kann ein gleich- oder höherwertiger Ersatz bereitgestellt werden.

Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner selbst verantwortlich.

7. Wie werden Finalisten und Gewinner ermittelt?

7.1 Redaktionelle Vorauswahl durch Alpay Santi

Nach dem Uploadschluss prüft der Veranstalter die eingereichten Beiträge auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen. Alpay Santi sichtet die durch den Veranstalter als auf diese Weise zulässig ermittelten Beiträge händisch und wählt im Auftrag des Veranstalters nach seinem subjektiven redaktionellen Gesamteindruck sechs Finalvideos sowie weitere 44 Gewinnerbeiträge aus.

Für den redaktionellen Gesamteindruck können insbesondere Originalität, Unterhaltungswert, Idee, kreative und erkennbare Einbindung von Jellies, Ausführung, Wiedererkennungswert sowie die inhaltliche Passung zu Jellies und Alpays Content berücksichtigt werden. Die Kriterien haben keine feste Reihenfolge oder Gewichtung. Die Auswahl ist keine Zufallsauslosung. Aufrufe, Likes, Kommentare, Followerzahlen oder andere Plattformkennzahlen begründen keinen Anspruch auf Auswahl oder eine bestimmte Platzierung.

Die sechs Finalvideos nehmen an der Community-Abstimmung teil. Die übrigen 44 ausgewählten Beiträge werden von Alpay Santi auf die Plätze 7 bis 50 eingeordnet; die Plätze 7 bis 20 erhalten den in Ziffer 6 genannten Roller mit Jellies-Paket, die Plätze 21 bis 50 das dort genannte Jellies-Paket.

Der Veranstalter dokumentiert die Vorauswahl intern durch eine datierte Liste der geprüften und ausgewählten Beiträge sowie kurze, nachvollziehbare Bewertungsvermerke. Ein Anspruch auf Offenlegung individueller Bewertungsnotizen, Beratungen oder einer Rangliste nicht ausgewählter Beiträge besteht nicht.

7.2 Community-Finale mit sechs Videos

Über die Plätze 1 bis 6 entscheidet anschließend die Community. Die Abstimmung findet parallel über drei offizielle Kanäle statt: (1) die Instagram Story von Alpay Santi unter https://www.instagram.com/alpaysanti/, (2) die Instagram Story des offiziellen Jellies-Accounts unter https://www.instagram.com/jellies.originals/ und (3) den offiziellen Jellies-WhatsApp-Kanal unter https://whatsapp.com/channel/0029VaZasLC0rGiHUoo1nf3O.

Alle sechs Finalvideos erhalten eine eindeutige Finalnummer von 1 bis 6 und werden in allen drei Kanälen möglichst zeitgleich, vollständig und unter vergleichbaren Bedingungen vorgestellt. In jedem Kanal darf ein Plattformaccount höchstens eine gültige Stimme für genau ein Finalvideo abgeben. Gehen in demselben Kanal mehrere oder widersprüchliche Stimmen desselben Accounts ein, zählt nur die zeitlich erste eindeutig zuordenbare Stimme. Bei der WhatsApp-Abstimmung wird – soweit technisch verfügbar – die Mehrfachauswahl deaktiviert.

Eine kanalübergreifende Identitätsprüfung ist technisch nicht vorgesehen. Deshalb darf derselbe Mensch über jeden der drei Kanäle jeweils einmal abstimmen, also maximal drei Stimmen abgeben. Diese Stimmen sind eigenständige Kanalstimmen und werden nicht als unzulässige Mehrfachabstimmung gewertet.

Nach Ende der Abstimmung werden die gültigen Rohstimmen aus der Alpay-Story, der Jellies-Story und der WhatsApp-Abstimmung für jedes Finalvideo addiert. Es erfolgt keine prozentuale Gewichtung der Kanäle. Der Veranstalter dokumentiert die Entscheidungsgrundlage und die jeweiligen Kanalstände durch plattformseitige Ergebnisansichten, datierte Screenshots, Bildschirmaufzeichnungen oder – soweit verfügbar – Exporte. Die Dokumentation wird bis zum Ablauf möglicher gesetzlicher Ansprüche oder Aufbewahrungsfristen sicher aufbewahrt und darf nur den mit der Durchführung und rechtlichen Prüfung befassten Personen zugänglich gemacht werden.

Das Finalvideo mit den meisten gültigen Stimmen erhält Platz 1, das mit den zweitmeisten Platz 2 usw. bis Platz 6. Platz 1 bis 3 erhalten die Geldpreise; Platz 4 bis 6 erhalten jeweils den Sachpreis für die Plätze 4 bis 20.

Bei einem für die Platzierung 1 bis 6 relevanten Gleichstand findet durch die Community eine Stichwahl zwischen den betroffenen Finalbeiträgen über dieselben Abstimmungskanäle und nach derselben Zählweise statt. Besteht danach weiterhin Gleichstand oder ist eine Stichwahl aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht ordnungsgemäß durchführbar, entscheidet Alpay Santi anhand der Kriterien Kreativität, Originalität, Unterhaltungswert und erkennbarer Jellies-Markenbezug. Diese Entscheidung wird dokumentiert.

Automatisierte Stimmen, Bots, Stimmenkauf, Incentivierung gegen Gegenleistung, zusätzliche Stimmen desselben Accounts innerhalb desselben Kanals, Manipulationen oder Umgehungen technischer Beschränkungen sind unzulässig. Die ausdrücklich zugelassenen kanalübergreifenden Stimmen nach dem vorstehenden Absatz bleiben hiervon unberührt. Der Veranstalter darf verdächtige Stimmen prüfen, bis zur Klärung unberücksichtigt lassen und bei hinreichenden Manipulationsanzeichen für ungültig erklären. Er darf hierzu die verfügbaren technischen Daten und Ergebnisansichten der Abstimmungskanäle heranziehen. Organische Aufrufe zur Abstimmung ohne Gegenleistung sind zulässig.

8. Wie werden Finalisten und Gewinner informiert?

Die für das Finale vorgesehenen Teilnehmenden werden bis spätestens zum 25.09.2026 um 20:00 Uhr (MESZ) per Direktnachricht über den Account kontaktiert, über den der Beitrag veröffentlicht wurde. Sie müssen ihre Finalteilnahme und die angeforderten Angaben oder Nachweise innerhalb von 24 Stunden nach Absendung der Nachricht über den gleichen Kommunikationsweg bestätigen. Sämtliche Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Abschluss der Community-Abstimmung und einer gegebenenfalls erforderlichen Stichwahl spätestens bis zum 02.10.2026 um 23:59 Uhr (MESZ) per Direktnachricht über den Account, über den der Beitrag veröffentlicht wurde, benachrichtigt. Gewinnerinnen und Gewinner müssen innerhalb von drei Kalendertagen nach Absendung der Gewinnbenachrichtigung über den gleichen Kommunikationsweg antworten und die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Daten und gegebenenfalls Nachweise übermitteln. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, ihre Nachrichtenanfragen und Spam-Ordner in diesen Zeiträumen zu kontrollieren und den Empfang von Direktnachrichten zu ermöglichen.

Ist eine Nachricht unzustellbar, erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, fehlt bei Minderjährigen die erforderliche Zustimmung oder scheitert die Berechtigungsprüfung, verfällt der Gewinn. Für die Plätze 7 bis 50 kann der Veranstalter den nächstplatzierten zulässigen Beitrag nachrücken lassen. Scheidet ein Finalvideo vor oder während der Abstimmung aus, kann Alpay Santi ein Ersatzfinalvideo aus den ausgewählten Beiträgen bestimmen; bereits abgegebene Stimmen für das ausgeschiedene Video werden nicht übertragen.

Die Gewinnerinnen und Gewinner können nach Abschluss der Gewinnermittlung auf der offiziellen Website des Veranstalters unter https://jellies-originals.com/ sowie über die Social-Media-Kanäle von Alpay Santi und Jellies Originals bekanntgegeben werden. Dabei werden grundsätzlich nur der jeweilige Nutzername, der Gewinnerbeitrag und die Platzierung veröffentlicht. Eine weitergehende Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung oder soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Rechte und Pflichten der Teilnehmenden

Die teilnehmende Person versichert, dass sie den Beitrag inklusive des Videos selbst erstellt hat oder sämtliche für Einreichung, Veröffentlichung und die nachfolgende Nutzung erforderlichen Rechte besitzt. Sie versichert insbesondere, dass der Beitrag keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Namens-, Datenschutz- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt.

Erkennbare mitwirkende Personen müssen der Aufnahme, Veröffentlichung und Nutzung nach diesen Teilnahmebedingungen wirksam zugestimmt haben. Bei erkennbaren Minderjährigen ist vor Veröffentlichung die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter erforderlich. Auf Verlangen sind die Einwilligungen in geeigneter Form nachzuweisen.

Der Veranstalter kann von allen Teilnehmenden mit zulässig eingereichtem Beitrag – unabhängig davon, ob sie einen Gewinn erhalten – die Übermittlung der Original-Videodatei in bestmöglicher verfügbarer Auflösung verlangen, soweit dies für die nach Ziffer 10 eingeräumte Nutzung erforderlich ist. Die Datei ist nach Aufforderung über einen vom Veranstalter benannten, angemessenen Übermittlungsweg bereitzustellen.

10. Nutzung der eingereichten Videos durch Jellies und Alpay

Mit der Teilnahme räumen alle Teilnehmenden mit zulässig eingereichtem Beitrag – unabhängig davon, ob sie einen Gewinn erhalten – dem Veranstalter unentgeltlich das einfache, jedoch an Alpay Santi sublizenzierbare, räumlich unbeschränkte Recht ein, den eingereichten Beitrag ab dessen Veröffentlichung bis zum 30.09.2028 um 23:59 Uhr (MESZ) für eigene redaktionelle und werbliche Zwecke im Zusammenhang mit Jellies und dem Wettbewerb zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, in Social-Media-Beiträgen und Videos auf den eigenen Social-Media-Accounts und Websites von Jellies sowie auf den von Alpay Santi für den Wettbewerb genutzten Accounts zu zeigen, zu reposten, einzubetten, in Stories zu zeigen, zu stitchen, in Duetten zu verwenden, darauf zu reagieren, zu kürzen, zu untertiteln, technisch anzupassen und in angemessenem Umfang mit anderen Inhalten zu kombinieren sowie in organischen Recaps, Gewinnerbeiträgen und Compilations zu verwenden.

Der Veranstalter darf das Material technisch und redaktionell an das jeweilige Format anpassen, insbesondere kürzen, beschneiden, untertiteln, mit Logo, Bauchbinden oder Hinweistexten versehen und – soweit zur Rechteklärung erforderlich – Tonspuren stummschalten oder ersetzen. Sinnentstellende oder herabwürdigende Bearbeitungen sind unzulässig. Soweit practically möglich, wird der veröffentlichende Account genannt oder verlinkt.

Nicht umfasst von der Rechteeinräumung ist eine darüber hinausgehende Nutzung des Beitrags in eigenständigen Paid-Media-Werbeanzeigen oder eine Weiterlizenzierung an sonstige Dritte. Eine solche Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit den betroffenen Teilnehmenden.

Der Veranstalter ist berechtigt, den von der oder dem Teilnehmenden veröffentlichten Beitrag unter Nennung des jeweiligen Social-Media-Nutzernamens zu nutzen. Ein Anspruch auf Nutzung, Veröffentlichung, Verlinkung oder Nennung besteht nicht. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Urheberpersönlichkeits- und sonstigen Persönlichkeitsrechte unberührt. Die Rechteeinräumung endet nicht rückwirkend, wenn der Beitrag durch die teilnehmende Person später gelöscht wird. Sämtliche rechtmäßigen Nutzungen der Beiträge oder von Ausschnitten durch den Veranstalter müssen, auch nach Ablauf der Nutzungsdauer, insbesondere nicht aus Archiven oder bereits veröffentlichten Compilations entfernt werden, soweit sie nicht erneut aktiv genutzt (z. B. in neuen Social-Media-Posts) werden und nicht zwingende Rechte entgegenstehen.

11. Musik, Plattformfunktionen und Rechte Dritter

Musik aus einer Plattformbibliothek darf nur verwendet werden, soweit die jeweilige Lizenz die konkrete Veröffentlichung und die vorgesehenen Nutzungen des Beitrags, insbesondere zu Werbezwecken und auch außerhalb der jeweiligen Plattform, erlaubt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere eine plattforminterne Musikfreigabe den Veranstalter nicht automatisch zum Download, zur werblichen Nutzung und/oder zur plattformübergreifenden Weiterverwendung berechtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Beitrag für eigene Nutzungen ohne Ton zu verwenden, die Tonspur zu ersetzen oder die Teilnehmenden um eine Version ohne geschützte Musik zu bitten.

Kann eine teilnehmende Person erforderliche Rechte oder Einwilligungen nicht nachweisen, darf der Veranstalter den Beitrag ausschließen, die Nutzung einstellen und/oder einen Gewinn aberkennen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Welche Daten werden erhoben und was geschieht damit?

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der in Ziffer 1 genannte Veranstalter.

Für die Teilnahme verarbeitet der Veranstalter zunächst die öffentlich sichtbaren Daten des Beitrags, insbesondere Social-Media-Account und Profilangaben, Plattform, Beitragslink bzw. Spotlight-ID, Veröffentlichungszeitpunkt, Hashtags und Markierungen, das eingereichte Video sowie öffentlich sichtbare Interaktionsdaten. Bei Finalisten und Gewinnern können zusätzlich Vor- und Nachname, Geburtsdatum bzw. Altersangabe, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Identitäts- und Zustimmungsnachweise, Lieferanschrift und für Geldpreise Kontodaten verarbeitet werden. Für die Community-Abstimmung werden die von den Plattformen bereitgestellten Account-, Stimm-, Zeit- und Ergebnisdaten sowie verfügbare Manipulationssignale verarbeitet.

Die Datenverarbeitung erfolgt zur Durchführung des Wettbewerbs, Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Auswahl, Abstimmung, Benachrichtigung und Gewinnabwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO; zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO; sowie zur Betrugs- und Manipulationsprävention und zur Rechtsverteidigung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Soweit für Bild-, Stimm- oder Persönlichkeitsrechte eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO; diese kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne die Rechtmäßigkeit der bisherigen Verarbeitung zu berühren.

Von dem Veranstalter beauftragte Dienstleister für Social-Media-Kommunikation, Abstimmung, Versand und Zahlungsabwicklung erhalten Daten nur, soweit dies zur Durchführung erforderlich ist. Instagram/Meta, WhatsApp/Meta, TikTok, Snapchat/Snap und YouTube/Google verarbeiten öffentlich veröffentlichte Beiträge und Abstimmungsdaten zusätzlich in eigener Verantwortlichkeit nach ihren jeweiligen Bedingungen. Dabei kann eine Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums stattfinden.

Die Daten der Gewinnerinnen und Gewinner werden für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gespeichert. Daten nicht ausgewählter Teilnehmender werden grundsätzlich spätestens bis zum 01.04.2027 gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweis-, Abwehr- oder Rechtsverfolgungsinteressen des Veranstalters entgegenstehen. Unabhängig davon bleiben die in Ziffer 10 wirksam eingeräumten Nutzungsrechte bis zum dort genannten Zeitpunkt bestehen.

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht, eine erteilte Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen und sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist insbesondere die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Datenschutzanfragen und Widerrufe können an info@jellies-originals.com gerichtet werden. Ergänzend gelten die auf den offiziellen Jellies-Kanälen und unter https://jellies-originals.com/datenschutzerklarung/ verlinkten Datenschutzhinweise.

13. Ausschluss, Manipulation, Abbruch und Änderungen

Der Veranstalter kann Beiträge oder Personen ausschließen, wenn diese Teilnahmebedingungen oder Plattformregeln verletzt werden, Angaben falsch oder unvollständig sind, Rechte Dritter ungeklärt sind, Minderjährigennachweise fehlen, eine Manipulation versucht wird oder sonst ein sachlicher Grund vorliegt, der die faire und sichere Durchführung beeinträchtigt. Bei schwerwiegenden oder nachträglich bekannt werdenden Verstößen kann ein Gewinn aberkannt und – soweit bereits übergeben – nach den gesetzlichen Vorschriften zurückverlangt werden.

Der Veranstalter darf den Wettbewerb aus wichtigem Grund unterbrechen, anpassen oder vorzeitig beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich oder unzumutbar ist. Dazu zählen insbesondere Plattformausfälle, erhebliche Manipulationen, Sicherheitsvorfälle, behördliche Anordnungen oder der Wegfall wesentlicher technischer Dienste. Änderungen dürfen bereits erworbene Gewinnpositionen nicht ohne zwingenden Grund entziehen und werden auf den offiziellen Kanälen bekannt gemacht.

14. Hinweise zu TikTok, Instagram, Snapchat, YouTube und Kaufland

Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu TikTok, Instagram/Meta, Snapchat/Snap, YouTube/Google oder Kaufland und wird von diesen Unternehmen weder gesponsert, unterstützt noch organisiert. Empfänger der von Teilnehmenden bereitgestellten Informationen ist der Veranstalter. Ansprüche im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten.

Die Nutzung der Plattformen richtet sich zusätzlich nach deren jeweils geltenden Nutzungs-, Community-, Musik-, Werbe- und Datenschutzbestimmungen. Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass ihr Account und Beitrag diese Vorgaben erfüllen und die für die Teilnahme erforderliche öffentliche Sichtbarkeit zulassen.

15. Haftung, Steuern und Gewinnabwicklung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Der Veranstalter haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit fremder Social-Media-Plattformen und technischer Dienste, soweit er Störungen nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Etwaige persönliche Steuer-, Sozialleistungs- oder sonstige Meldepflichten aus dem Gewinn sind von den Gewinnern selbst zu prüfen und zu erfüllen.

16. Schlussbestimmungen

Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem eine teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind. Der ordentliche Rechtsweg bleibt eröffnet; die rein redaktionelle Bewertung kann nur im Rahmen der gesetzlichen Grenzen überprüft werden.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten diejenigen zulässigen Regelungen, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Es gilt die zum Zeitpunkt der Teilnahme veröffentlichte Fassung. Wesentliche Änderungen werden transparent bekannt gemacht.


ANLAGE 1 – EINWILLIGUNG GESETZLICHER VERTRETER